Inhalt

Bundestagswahl 2025

Am 23. Februar 2025 findet in der Bundesrepublik Deutschland die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag statt. Die Samtgemeinde Wathlingen gehört zum Gebiet des Wahlkreis Celle-Uelzen.

Wer das Ergebnis der Bundestagswahl verfolgen möchte, kann dies gerne unter dem angegebenen Link:

Wahlergebnisse Bundestagswahl für den Wahlkreis Celle-Uelzen

Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen, die alle Wahlberechtigten automatisch zugestellt bekommen, erhalten Sie spätestens bis zum 02.02.2025. Sollten Sie bis zu diesem Datum keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wenden Sie sich bitte zur Klärung der Wahlberechtigung umgehend an eines der Bürgerbüros im Rathaus Nienhagen oder Wathlingen!

Briefwahl

Als wahlberechtigte Person können Sie am Wahltag Ihre Stimme in dem Wahlraum abgeben, der auf Ihrer Wahlbenachrichtigung angegeben ist. Möchten Sie per Briefwahl oder in einem anderen Wahlraum abstimmen, müssen Sie hierfür unbedingt einen Wahlschein beantragen.

Für die Beantragung eines Wahlscheins und die Zusendung von Briefwahlunterlagen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:

  • schriftlicher Antrag mit dem auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Formular (Rückseite), persönlich beim Wahlbüro der Samtgemeinde Wathlingen abzugeben oder im frankierten Umschlag zuzusenden
  • mündlicher Antrag (nicht telefonisch)
  • elektronischer Antrag über das Online-Antragsformular (erreichbar unter www.wahlschein.de oder mit dem auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code

Die vollständigen Briefwahlunterlagen können wir erst versenden, sobald wir von der Kreiswahlleitung neben Wahl- und Stimmzettelumschlägen auch die gedruckten Stimmzettel erhalten haben. Dies wird aller Voraussicht nach spätestens am 10. Februar 2025 der Fall sein.

Wir empfehlen daher, die Briefwahlunterlagen möglichst bald bei der Samtgemeindeverwaltung anzufordern und nach Erhalt zügig auszufüllen und zurückzusenden oder direkt in die Briefkästen der Rathäuser in Nienhagen oder Wathlingen einzuwerfen. Der Antrag für die Briefwahl kann bereits vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung gestellt werden, entweder schriftlich, per E-Mail oder persönlich in den Bürgerbüros. Telefonische Anträge sind nicht möglich. Alternativ können Sie mit Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte in unsere Rathäuser Nienhagen oder Wathlingen gehen, die Briefwahlunterlagen beantragen und auch direkt vor Ort ausfüllen und abgeben.

Für alle, die unter der Woche nicht die Möglichkeit haben, per Briefwahl im Rathaus Nienhagen oder Wathlingen vor Ort zu wählen, bieten wir am Samstag, den 15. Februar 2025, einen besonderen Service: Das Bürgerbüro im Rathaus Wathlingen ist aufgrund der besonderen zeitlichen Situation im Rahmen einer Sonderöffnungszeit als zusätzlicher Service von 9.00 bis 14.00 Uhr für Sie geöffnet. Hier können die Briefwahlunterlagen direkt beantragt, ausgefüllt und abgegeben werden, sodass alles sofort erledigt werden kann.

Die letzte Möglichkeit, die ausgefüllten Briefwahlunterlagen einzuwerfen, ist am 23. Februar 2025 bis 18.00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses Wathlingen.

Servicezeiten des Briefwahlbüros

Montag: 8.00 – 12.00 Uhr
Dienstag: 8.00 – 12.00 Uhr + 14.00 – 16.00 Uhr
Mittwoch:
8.00 – 12.00 Uhr
Donnerstag:  8.00 – 12.00 Uhr + 14.00 – 17.30 Uhr
Freitag:
8.00 – 12.00 Uhr

Über die Ausstellung und die persönliche Abholung von Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro (Rathaus) werden wir Sie umgehend hier informieren, wenn dies möglich ist.

Zusammen mit den Briefwahlunterlagen erhalten Sie auch ein Merkblatt mit Hinweisen zur korrekten Durchführung der Briefwahl.

Wichtig: Bitte senden Sie den verschlossenen roten Wahlbriefumschlag an die auf dem Umschlag angegebene Anschrift oder geben Sie ihn dort ab. Der Wahlbrief muss spätestens bis 18 Uhr am Wahltag eingegangen sein.

Wer für eine andere Person einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.

Sollten Sie Fragen zu den Wahlen oder zur Briefwahl in der Samtgemeinde Wathlingen haben, wenden Sie sich bitte an Frau Göth, die Sie entweder telefonisch unter der 05144/491-14 oder per E-Mail an christine.goeth@wathlingen.de erreichen.

Häufig gestellte Fragen zur Bundestagswahl 2025

Wann erhalte ich meine Wahlbenachrichtigungskarte?

Bis spätestens 02. Februar 2025 bekommen alle Wahlberechtigten automatisch die Wahlbenachrichtigungskarte zugestellt. Sollte dies nicht eintreffen, melden Sie sich bitte umgehend an eines unserer Bürgerbüros im Rathaus Wathlingen oder Nienhagen.

Sie haben Briefwahl beantragt und diese nicht erhalten?

Falls Sie die Zusendung von Briefwahlunterlagen zu Ihnen nach Hause beantragt und diese nicht erhalten haben, melden Sie sich bitte bis spätestens Freitag, den 21. Februar 2025, 12 Uhr, bei einem unserer Bürgerbüros im Rathaus Wathlingen oder Nienhagen.

Bitte beachten Sie dabei, dass erst ab dem 10. Februar 2025 gesichert Briefwahlunterlagen versandt werden können. Bei postalischer Zustellung kommt zu der Bearbeitungszeit eine Postlaufzeit von mindestens 2 Werktagen hinzu.

Wie kann ich meine Stimme vorab per Briefwahl abgeben?

Sie können ab dem 10. Februar bis zum 21. Februar 2025 persönlich in einem unserer Bürgerbüros im Rathaus Wathlingen oder Nienhagen Ihre Stimme abgeben oder Briefwahlunterlagen abholen.

Zur Beantragung bringen Sie bitte Ihre Wahlbenachrichtigung, alternativ Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.        

 Sie können die Zusendung von Briefwahlunterlagen zu Ihnen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift im In- oder Ausland auf folgenden Wegen beantragen:

-          über den QR-Code auf Ihrer Wahlbenachrichtigung

-          per E-Mail: info@wathlingen.de unter Angabe von Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum und Anschrift sowie bei Versand an eine andere als die Wohnadresse der abweichenden Versandanschrift

-          mit dem Vordruck auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung oder formlos schriftlich mit den o.g. Angaben

 Der postalische Versand von Briefwahlunterlagen kann nur bis Donnerstag, den 20. Februar 2025 erfolgen, da eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen vor dem Wahltermin danach nicht mehr zu gewährleisten ist.

 Bis Freitag, den 21. Februar 2025, ist jedoch eine Stimmabgabe im Wege der Briefwahl weiterhin in einem unserer Bürgerbüros im Rathaus Wathlingen oder Nienhagen möglich.

Besondere Öffnungszeiten für Briefwählende

Samstag, 15.02.2025, Sonderöffnung für Briefwahl 9:00 – 14.00 Uhr

Wie funktioniert die Briefwahl?

  • Eine oder beide Stimmen (Erst- und/oder Zweitstimme) persönlich und unbeobachtet auf dem Stimmzettel ankreuzen und den Stimmzettel anschließend in den blauen Umschlag (Stimmzettelumschlag) legen und zukleben.
  • Die auf dem Wahlschein unten befindliche „Versicherung an Eides statt zur Briefwahl“ mit Datum und Unterschrift versehen.
  • Den Wahlschein zusammen mit dem blauen Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken.
  • Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn innerhalb Deutschlands unfrankiert (außerhalb Deutschlands ausreichend frankiert) in die Post geben oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben.

Eine Abgabe des Wahlbriefumschlages ist nur bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle möglich. (Quelle Bundeswahlleiterin)

* Wahl-O-Mat

Der Wahl-O-Mat ist ein internetbasiertes Tool zur Unterstützung bei der Wahlentscheidung, das seit 2002 von der Bundeszentrale für politische Bildung betrieben wird. Der Wahl-O-Mat ist keine Wahlempfehlung, sondern ein Informationsangebot über Wahlen und Politik. Der Wahl-O-Mat zur Bundestagswahl wird am 6. Februar gegen Mittag unter wahl-o-mat.de veröffentlicht.