Inhalt

Windkraft und Freiflächen Photovoltaik

Als Modellkommune des Landes Niedersachsen zum Thema Nachhaltigkeit haben wir uns bereits im letzten Jahr mit guter politischer Beratung auf den Weg gemacht, uns mit der Analyse unserer Samtgemeinde Wathlingen zu beschäftigen!

Eine Flächenanalyse ist nicht ganz einfach zu erstellen, denn ob eine Fläche als erfolgversprechend für die zukünftige Entwicklung eines Solar- oder Windparks eingestuft werden kann, hängt im Wesentlichen von zwei Faktoren ab:

Zum einen von der Bereitschaft der zuständigen Planungsträger im Planungsraum, tatsächlich neue Flächen für Windenergie- und Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Verfügung zu stellen und zum anderen natürlich von der raumplanerischen Eignung der explizit zu sichernden Flächen.

Gerne möchte ich auf die Historie eingehen:

Am 15.03.23 wurde folgender Beschluss gefasst: "Der Rat der Samtgemeinde Wathlingen beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes zur Ausweisung von Konzentrationsflächen für Windenergie entsprechend den Ergebnissen der Potenzial- und Machbarkeitsanalyse. Mit der Ausweisung soll die Konzentration von Flächen für die Windenergie gemäß § 35 (3) Satz 3 Baugesetzbuch (BauGB) erreicht werden.

Am 19.04.23 wurde dann folgender Beschluss gefasst: „Der Samtgemeindeausschuss empfiehlt die Ausweisung von Flächen für Freiflächenphotovoltaikanlagen. Es besteht noch Klärungsbedarf, ob die Samtgemeinde am 05.07.2023 in Form eines Kriterienkataloges auch regelnd in die Flächenvergabe eingreifen möchte oder ob diese Möglichkeit nur den Mitgliedsgemeinden überlassen wird.“

Weiterhin war zu überlegen, welcher Prozentsatz der Gemeindefläche für Freiflächen-Photovoltaikanlagen aus der Nefino-Analyse (www.nefino.de) zur Verfügung gestellt werden soll.

Der Samtgemeindeausschuss empfiehlt, den Flächenanteil pro Mitgliedsgemeinde auf 2% festzulegen. Die Mitgliedsgemeinden haben mit dem Antrag auf F-Planänderung einen Kriterienkatalog nach dem Muster der Gemeinde Winsen/Aller, der Analyse der Fa. Nefino sowie den gesetzlichen Vorgaben vorzulegen, über den der Samtgemeinderat zu entscheiden hat. Der Samtgemeinderat wird hierüber in seiner Sitzung am 5.7.2023 entscheiden.

Sobald der Planungswille des Samtgemeinderates durch Beschluss feststeht, ist es anschließend Aufgabe der Mitgliedsgemeinden in ihren Räten den vom Samtgemeinderat geforderten Kriterienkatalog aufzustellen. Dieser soll im Rahmen der Planungshoheit der Mitgliedsgemeinden Kriterien festlegen, welche Flächen für für Freiflächen-Photovoltaik planerisch ermöglicht werden sollen. Verfahrenstechnisch wird es in der Regel so sein, dass die Mitgliedsgemeinden parallel zum Aufstellungsbeschluss des Bebauunsplans der Gemeinde bei der Samtgemeinde die Änderung des Flächennutzungsplanes beantragen, denn dieser ist Voraussetzung für die Möglichkeit der daraus resultierenden möglichen Bebauungsplanung der Gemeinde.

Die Flächen für Windenergie werden ausschließlich durch den Flächennutzungsplan der Samtgemeinde festgelegt. Hier wird der bestehende Flächennutzungsplan geändert. Die anfangs von Nefino theoretisch als möglich erachteten 15 Standorte für eine Windkraftanlage werden sich nach Einschätzung aller Beteiligten, auch nach Einschätzung von Nefino, sehr deutlich reduzieren. Dies liegt an den Einschränkungen, die der militärische und zivile Flugverkehr im Luftraum über unserer Samtgemeinde machen muss. Klarheit wird es hier erst geben, wenn das Planverfahren mit der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange formell beginnt und das Luftfahrtbundesamt eine verbindliche schriftliche Stellungnahme zum Verfahren der Samtgemeinde Wathlingen abgibt.

Der Samtgemeinderat hat im März 2023 beschlossen, das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes einzuleiten. Derzeit wird ein geeignetes Planungsbüro für diese spezielle Thematik gesucht.

Insofern können zum jetzigen Zeitpunkt keine verwertbaren Angaben zu den Möglichkeiten von Windenergieanlagen und deren Standorten in der Samtgemeinde Wathlingen gemacht werden. Hier muss das Verfahren abgewartet werden.

An dieser Stelle möchte ich alle Bürgerinnen und Bürger darüber informieren, dass wir auf einem konsequenten Weg sind, auf unserem Wathlinger Weg. Die Potenzialflächen zu analysieren, da sind wir dran!

An dieser Stelle bitte ich alle Bürgerinnen und Bürger um Vertrauen in ihre Abgeordneten, die sich intensiv mit der Thematik auseinandersetzen! Den Wunsch, die Daten zu veröffentlichen, kann ich nachvollziehen, aber hier geht es nicht in erster Linie um Investoren, sondern um die gute planerische Gestaltung unserer schönen Samtgemeinde Wathlingen und die Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und Möglichkeiten.