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Grundsteuerreform

Am 31. Januar 2023 ist die Frist zur Abgabe der Grundsteuererklärung abgelaufen. In der nächsten Zeit werden Sie dann den Feststellungsbescheid Ihres Finanzamts erhalten.

Diesen sollten Sie sehr genau prüfen, da er die Grundlage für die Neuberechnung der Grundsteuer ab dem Jahr 2025 bildet.

Warum muss überhaupt Grundsteuer bezahlt werden?

Die Grundsteuer, die die Mitgliedsgemeinden der Samtgemeinde Wathlingen erheben, ist eine der wenigen direkten Einnahmequellen der Kommunen und wird zur Finanzierung wichtiger Aufgaben und Einrichtungen vor Ort verwendet. Hierzu zählen beispielsweise die Straßen, Schulen, die freiwillige Feuerwehr, Kindergärten sowie Freizeiteinrichtungen.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2018 entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer auf Basis veralteter Einheitswerte aus dem Jahr 1964 verfassungswidrig ist.

Darum mussten Bund und Länder eine neue Form der Berechnung entwickeln, die wiederum eine neue Bewertung der Grundstücke und Häuser erforderlich macht.

Das Land Niedersachsen berechnet die Grundsteuer dann nach dem sogenannten Flächen-Lage-Modell. Die maßgebenden Faktoren sind die Grundstücksgröße, die Gebäudeflächen und die Lage. Alter und Zustand des Gebäudes spielen keine Rolle.

Die neuen Messbeträge werden erstmals 2025 für die Berechnung der Grundsteuer herangezogen. Bis dahin müssen die Städte und Gemeinden ihre Hebesätze vor Ort neu festlegen.

Der Grundsteuerwert multipliziert mit der Steuermesszahl und dem neuen Hebesatz ergibt dann die zu zahlende Grundsteuer.

Wieviel Euro Sie dann tatsächlich zahlen müssen, erfahren Sie, wenn Sie Ihren Grundsteuerbescheid erhalten. Das wird voraussichtlich im Jahr 2024 geschehen.

Also sagt der Grundsteuermessbetrag noch nichts über die endgültige Höhe der Grundsteuer aus.

Zusammengefasst kann gesagt werden, dass durch diese Grundsteuerreform - entsprechend der Maßgabe des Bundesverfassungsgerichtes – eine gerechtere Erhebung der Grundsteuer geschaffen wird.