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Wohnsitz Abmeldung des Hauptwohnsitzes

Leistungsnummer: 99115005070001

Leistungsbeschreibung

Die Abmeldung eines Hauptwohnsitzes ist nur dann erforderlich, wenn Sie aus dieser Wohnung ausziehen, ohne eine neue Wohnung im Bundesgebiet zu beziehen. Dies ist der Fall, wenn Sie beispielsweise ins Ausland verziehen. Wird ein Nebenwohnsitz zum neuen Hauptwohnsitz, ist ein Statuswechsel notwendig.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Abmeldung ins Ausland ist frühestens 1 Woche vor Auszug aus einer Wohnung möglich und muss 2 Wochen nach Auszug erfolgt sein.

Rechtsgrundlage

Anträge / Formulare

Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.

An wen muss ich mich wenden

Bei einem Hauptwohnsitz in der Samtgemeinde Wathlingen wenden Sie sich bitte an eines unserer Bürgerbüros in den Rathäusern Nienhagen oder Wathlingen.

Welche Unterlagen werden benötigt

- Wohnungsgeberbestätigung

- Meldeschein

- Personalausweis