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Geburtsurkunde Ausstellung

Leistungsnummer: 99027002012000

Leistungsbeschreibung

Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an Ina Mund im Standesamt in Nienhagen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Gebühren

  • Gebühr: 70,00 Euro
    Nachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
  • Gebühr: 15,00 Euro
    Ausstellung der Urkunde
  • Gebühr: 7,50 Euro
    Jede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde