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Datum: 12.02.2021

Schneeräum- und Streupflicht

Der Winter hat uns fest im Griff. Schneemassen, Verwehungen, strenger Frost –  der Wintereinbruch sorgte in Deutschland für ein Verkehrschaos.

Laut Wetterprognose soll uns dieses Winter-Wonderland noch einige Zeit erhalten bleiben.

Deshalb möchte ich an die Schneeräum- und Streupflicht jedes Grundstückseigentümers und jeder Grundstückeigentümerin erinnern.

Es ist die Aufgabe von uns Grundstückeigentümern/innen, die Geh- und Radwege innerhalb geschlossener Ortslage an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke in 1 m Breite zu reinigen.

Und – das ist besonders wichtig: wenn keine Geh- oder Radwege vorhanden sind, z. B. in Wohngebieten, dann muss ein 1 m breiter Streifen der Straße geräumt werden.

Die Reinigung muss bei Schneefall werktags bis 7.00 Uhr, Sonn- und Feiertags bis 9.00 Uhr durchgeführt werden und bei erneutem Schneefall oder Verwehungen bis 19.00 Uhr wiederholt werden.

Um schwerwiegende Unfälle der Fußgänger oder Radfahrer zu vermeiden, sollten bei Glätte Sand oder andere abstumpfende Mittel gestreut werden, damit sicheres Gehen möglich ist. Es gelten die gleichen zeitlichen und räumlichen Vorgaben, also 1 m breit, wie bei Schneefall.

Bei Tauwetter müssen die Geh- und Radwege aus Sicherheitsgründen von der Taumasse, also dem Schneematsch befreit werden, Streumaterial wird bitte beseitigt, wenn keine Glättegefahr mehr besteht.

Bitte kommen Sie Ihrer Schneebeseitigungs- und Streupflicht unbedingt nach, da ansonsten zivilrechtliche Schadensersatzansprüche ausgelöst werden könnten. Ein Blick ins Ortsrecht sagt uns, das die Nichtbeachtung zudem eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die gem. § 4 Straßenreinigungsverordnung mit einer Geldbuße bis zu 5.000 Euro geahndet werden kann.

Aber ich bin mir sicher, dass Sie als verantwortungsvolle Mitbürgerinnen und Mitbürger die Notwendigkeit der Gefahrenbeseitigung selbst erkennen, denn auch Sie freuen sich doch, wenn Sie gefahrlos ihre Wege passieren können.

Besonders möchte ich mich an dieser Stelle bei den Mitarbeiter*innen unseres Bauhofs bedanken, die sich seit Tagen mit großem Einsatz mühen, die Straßen und Wege hier in der Samtgemeinde für Sie passierbar zu halten.