Neues von unseren Feuerwehren
Das Samtgemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Wathlingen hatte angeregt, den ehemaligen Gemeindebrandmeister Heiko Schworm aufgrund seiner langjährigen Verdienste im Brandschutz zum „Ehrengemeindebrandmeister“ zu ernennen.Das Samtgemeindekommando der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Wathlingen hatte angeregt, den ehemaligen Gemeindebrandmeister Heiko Schworm aufgrund seiner langjährigen Verdienste im Brandschutz zum „Ehrengemeindebrandmeister“ zu ernennen.
Die Amtszeit vom Ersten Hauptbrandmeister Heiko Schworm endete am 06. Juli 2022 nach knapp 10 Jahren als Gemeindebrandmeister der Samtgemeindefeuerwehr.
Heiko Schworm ist seit 1978 Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr. Er war u.a. als Gruppenführer in der Ortswehr Großmoor sowie als Gemeindeausbildungsleiter und Sicherheitsbeauftragter tätig.
Seit dem 29.09.2012 leitete er die Samtgemeindefeuerwehr und prägte damit maßgeblich die Feuerwehr der Samtgemeinde Wathlingen.
Herr Schworm war während seiner gesamten Amtszeit als Gemeindebrandmeister den hohen Anforderungen an das höchste Amt der Samtgemeindefeuerwehr stets gerecht geworden und hat sich in dieser Zeit um den Brandschutz äußerst verdient gemacht.
Aufgrund dieses herausragenden Einsatzes hat der Rat der Samtgemeinde Wathlingen beschlossen, den ehemaligen Gemeindebrandmeister, Erster Hauptbrandmeister Heiko Schworm, wegen seiner langjährigen aktiven Tätigkeit als Ehrenbeamter in der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Wathlingen die Bezeichnung „Ehrengemeindebrandmeister“ zu verleihen.
Die Amtszeit des derzeitigen Ortsbrandmeisters der Ortsfeuerwehr Nienhagen, Holger van Oeffelt, endet mit Ablauf des 20.04.2023.
In der Jahreshauptversammlung der Ortsfeuerwehr Nienhagen am 14.01.2023 wurde Brandmeister Holger van Oeffelt dem Samtgemeinderat wieder als Ortsbrandmeister zur Ernennung vorgeschlagen.
Über seine erneute Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für die Dauer von 6 Jahren beschließt der Rat der Samtgemeinde Wathlingen nach Anhörung des Kreisbrandmeisters, die jedoch bereits erfolgt ist.