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Datum: 28.01.2022

Verunreinigung öffentlicher Bereiche durch Hundekot

Unsere Straßen, Geh- und Radwege, Kinderspielplätze und Anlagen sind keine Hundeklos!

In der letzten Zeit sind wieder vermehrt Beschwerden über die Verunreinigung öffentlicher Bereiche durch Hundekot eingegangenen. Es wird hiermit noch einmal ausdrücklich auf die Bestimmungen der Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Samtgemeinde Wathlingen hingewiesen, in der es auszugsweise in § 5 heißt:

  • Wer ein Tier hält, führt oder die mit der Führung oder Beaufsichtigung beauftragte(n) Person(en), ist / sind verpflichtet zu verhüten, dass dieses Tier

öffentliche Straßen oder Anlagen mit Kot verunreinigt oder anderweitig beschädigt.

  • Wer ein Tier hält oder führt, hat die durch dieses Tier verursachten Kotverunreinigungen unverzüglich zu beseitigen. Die Reinigungspflicht geht der des Anliegers vor.

Die Nichtbeachtung dieser Vorschrift kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Helfen Sie deshalb als verantwortungsbewusste(r) Hundehalterin bzw. Hundehalter mit, dass unsere Straßen Gehwege, Plätze und Anlagen, die Gemeingut sind, sauber bleiben und leisten Sie damit Ihren Beitrag für eine saubere Umwelt, denn ein “sauberer Ort ist ein schönerer Ort“! 

Samtgemeinde Wathlingen

- Amt für Bürgerservice, Ordnung und Soziales-