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Datum: 04.06.2021

Öffnung der Bäder

Ab Dienstag dieser Woche konnten wir durch eine entsprechende Änderung der Corona-Verordnung des Landes den regulären Schwimmbadbetrieb aufnehmen.

Es gilt natürlich für uns als Betreiber des Bades und für Sie als unsere Badegäste eine Reihe von Auflagen zu erfüllen bzw. einzuhalten. Auf Empfehlung des Niedersächsischen Landesgesundheitsamts wurde ein Hygieneplan für den Betrieb des Bades erstellt. Dieser ist bindend und muss von jedem Besucher eingehalten werden.

Zur Vermeidung von Ansammlungen wird die „Happy Hour“ ausgesetzt. Der Verkauf von Jahreskarten ist bis auf Weiteres eingestellt, Saisonkarten können aber erworben werden.

Die Öffnungszeiten müssen leider personalbedingt geändert werden. Derzeit sind sie wie folgt geplant, es können sich jedoch in Kürze noch Änderungen ergeben über die wir Sie nachfolgend im Wathlinger Boten aber auch auf unserer Homepage aktuell informieren werden:

Montag:                      9.00 – 17 Uhr

Dienstag – Freitag      9.00 – 20 Uhr

Samstag/Sonntag       9.00 – 19 Uhr

Alles weiter Wichtige auf einen Blick:

Hinsichtlich einer möglicherweise begrenzten Maskenpflicht sind wie noch im Dialog. Bitte beachten Sie dazu die Informationen am Eingang des Bades und auf unserer Homepage.

Eine Kontaktdatenerfassung der Badegäste erfolgt entweder per LUCA-App oder per Kontaktformular, welches 4 Wochen lang archiviert wird.

Bitte desinfizieren Sie sich vor Betreten des Bades die Hände – es stehen Desinfektionsmittelspender im Eingangsbereich bereit. Das Gleiche gilt für das Betreten der Sanitäranlagen. Auch hier finden Sie ausreichend Desinfektionsmittelspender.

Die Besucheranzahl ist auf höchstens 600 Badegäste gleichzeitig Anwesende pro Tag begrenzt. Das Schwimmbecken darf von maximal 150 Personen gleichzeitig benutzt werden.

Der Zugang zum Becken ist über nur ein einziges Durchschreitebecken möglich, hier wird die zulässige Anzahl der Personen kontrolliert.

Wir haben seitlich den 25-Meter-Beckenbereich mit 2 Bahnen ausgeschildert und dem sportlichen Schwimmen vorbehalten

Der Schulsport und der Unterricht des DLRG kann bei dieser eingeschränkten Kapazität nur unter der Voraussetzung parallel durchgeführt werden, dass unter Einhaltung aller nachfolgenden Regelungen dieses Hygieneplanes, der Spartenleiter eine Anwesenheitsliste führt und bis vier Wochen nach dem Training vorhält.

Im Kassenbereich haben wir Abstandsmarkierungen angebracht. In möglichen Warteschlangen sind in allen Bereichen die bekannten Abstandsregelungen von 1,5 Meter zu nicht im selben Haushalt lebenden Personen einzuhalten. Auch dort, wo es keine Markierungen gibt. Die Abstandsregelung gilt übrigens auch im Schwimmbecken und ist gewissenhaft einzuhalten!

Die Sammelumkleiden sindt auf eine maximale gleichzeitige Besucherzahl von 10 Personen begrenzt, entsprechende Abstandshinweise und Schilder wurden bereits angebracht.

Der Wasserfall, Pilz und Massagedüsen, sowie der Sprungturm und die Rutsche müssen leider geschlossen bleiben.

Das Planschbecken wird ausschließlich über den Eingang zum Schwimmbecken geöffnet. Es darf nur in Begleitung des Kleinkindes durch eine volljährige Person betreten und genutzt werden. Für den Spielplatz gilt hinsichtlich der Begleitperson das gleiche.

Beachvolleyballfeld, Basketballplatz und Fußballplatz bleiben geschlossen.

Natürlich bedeuten diese Maßnahmen des mit dem Gesundheitsamt des Landkreis Celle abgestimmten Hygieneplans Einschränkungen. Aber haben Sie bitte in Anbetracht unser aller Verantwortung für das gesundheitliche Wohl Verständnis dafür.