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Datum: 16.02.2024

Das Klärwerk informiert:

Nachträglicher Einbau von Rückstausicherungen

Rückstausicherung

Wie durch die Hochwasserlage festgestellt, besitzen viele Kellerräume keine Rückstausicherungen bzw. die vorhandenen sind nicht fachgerecht eingebaut, nicht funktionsfähig oder an der falschen Stelle eingebaut. Daher besteht dringender Handlungsbedarf, um zukünftige Probleme zu vermeiden. Zu einem Rückstau kann es jederzeit kommen, auch unabhängig von einer Hochwasserlage. Folgende Punkte sind bei einem nachträglichen Ein- oder Umbau einer Rückstausicherung zu beachten:

  1. Die oberen Geschosse (Erdgeschoss aufwärts) sind getrennt von den Kellerräumen zu entwässern, d.h. in einer separaten Schmutzwasserleitung. Das stellt sicher, dass bei einem Rückstauereignis mit fachgerecht eingebauter Rückstausicherung die oberen Geschosse weiterhin entwässern können.
  2. Die Schmutzwasser-Entwässerungsleitungen der Kellerräume sind durch Rückstausicherungen gegen Rückstau zu sichern.
  3. Rückstausicherungen müssen der DIN-Norm entsprechen.
  4. Rückschlagklappen können nur eingesetzt werden, wenn die Kellerräume nicht als Wohnräume genutzt werden und die Rückschlagklappe im Normalfall geschlossen gehalten wird. Rückschlagklappen sind nur in Ausnahmefällen erlaubt.

Wir weisen darauf hin, dass der Einbau von Rückstauklappen oder sonstigen Rückstausicherungen in dem vorhandenen Schmutzwasser-Hausanschlussschacht (Übergabepunkt zur öffentlichen Kanalisation) nicht fachgerecht ist und nicht genehmigt werden kann.

Nachträgliche Änderungen jeglicher Art am Hausanschlussschacht sind untersagt bzw. in Ausnahmefällen mit der Verwaltung abzustimmen.